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Kantonale Initiative 2026/27

Sicherheit für
Hof, Gewerbe & Tradition.

Wir kämpfen für ein Gesetz, das Landwirtschaft, Gewerbe und schützenswerten Kulturstätten das Recht gibt, ihr Eigentum rund um die Uhr zu schützen – einfach, kostenlos und ohne bürokratische Hürden.

Gesetzgebungsweg Phase 1 – In Vorbereitung
Vorbereitung
Eingabe
Vernehmlassung
Kantonsrat
Abstimmung
0
Unterschriften
0
CHF gesammelt
0
Unterstützerkomitee
0
Kantonsräte Ja
Direkt aktiv werden

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Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und erfahren Sie, wer im Kantonsrat St. Gallen Ihren Wahlkreis vertritt – inklusive Kontaktangaben, damit Sie direkt auf sie zugehen können.

BSchG – Betriebsschutzgesetz

Was das Gesetz ermöglicht

Rechtssicherheit für Landwirtschaft, Gewerbe und Kulturstätten – einfach, kostenlos und ohne unnötige Bürokratie.

§ 2

Wer profitiert

Hofläden und Direktvermarkter, Gewerbebetriebe mit eigenem Gelände, Kirchen und Andachtsräume sowie Wegkreuze, Bildstöcke und Feldkapellen mit Denkmal- oder Kulturwert.

§ 3

Eigenes Gelände: ohne Bewilligung, 24/7, 30 Tage

Das eigene Areal darf bewilligungsfrei und rund um die Uhr überwacht werden. Es genügt eine einmalige, kostenlose Selbstdeklaration bei der Kantonspolizei. Speicherdauer höchstens 30 Tage, gesichert und danach automatisch gelöscht; bei laufenden Strafverfahren bis zu deren Abschluss.

§ 4

Öffentliche Flächen: Genehmigungsfiktion

Für angrenzende öffentliche Flächen stellt die Kantonspolizei gratis eine Bewilligung aus. Sie gilt automatisch als erteilt, wenn nicht innert 30 Tagen widersprochen wird.

§ 5

Zweckbindung & keine Dauerüberwachung

Aufnahmen dienen nur der Strafverfolgung und Sicherheit. Sie werden nicht permanent angeschaut, sondern nur im konkreten Schadensfall gesichtet – keine Weitergabe, keine Gesichtserkennung.

§ 6

Eine Kennzeichnung genügt

Ein einziger gut sichtbarer Hinweis am Zugang reicht. Keine Einzelkennzeichnung jeder Kamera mehr nötig.

📄 Vollständigen Gesetzestext (PDF) herunterladen ✍ Gesetzestext §1-9 lesen & mitreden
Mitmachen

Der Gesetzestext, Artikel für Artikel

Dies ist eine Arbeitsfassung des Initiativkomitees, vor der Unterschriftensammlung noch durch eine staatsrechtliche Fachperson zu prüfen. Haben Sie eine Frage oder einen Änderungsvorschlag zu einem einzelnen Artikel? Tragen Sie ihn dort direkt ein – wir melden uns und informieren Sie, wenn sich an diesem Artikel etwas ändert.

Medienspiegel

Was die Medien berichten

Pressestimmen und Berichterstattung zum Betriebsschutzgesetz und verwandten Themen.

Kantonsrat St. Gallen

So stehen die Kantonsrätinnen und Kantonsräte dazu

Wir tragen laufend zusammen, wie die Mitglieder des St. Galler Kantonsrats zum Betriebsschutzgesetz stehen. Kontaktieren Sie Ihre Vertretung direkt.

Unterstützerkomitee

Wer hinter dem Gesetz steht

Menschen aus Landwirtschaft, Wirtschaft und Politik, die mittragen.

Möchten Sie diese Initiative aktiv mittragen und offiziell unterstützen?

Betroffene berichten

Warum dieses Gesetz wichtig ist

Echte Hofladen-Betreiber erzählen, warum sie auf das Gesetz warten.

Digitale Petition

Zeigen Sie Ihre Unterstützung

0
Personen haben bereits unterzeichnet
Ziel: 5'000 Unterschriften

Werden Sie die/der Erste – jede Unterschrift zählt von Anfang an.

Jetzt unterzeichnen

Ihre Stimme zählt. Als Unterzeichner/in zeigen Sie den Politikerinnen und Politikern: Dieses Gesetz hat Rückhalt in der Bevölkerung.

Dies ist eine digitale Unterstützungsbekundung. Der offizielle, vom Amt anerkannte Unterschriftenbogen für die Volksinitiative folgt, sobald der Gesetzestext final steht.

🎉 Danke! Je mehr mitmachen, desto grösser der Druck – jetzt weitersagen:

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Mitfinanzieren

Das Gesetz finanzieren

Alle Mittel fliessen direkt in das Inkrafttreten des Gesetzes.

CHF 0

Von CHF 25'000 Ziel · 0 Spenderinnen und Spender

Verwendung der Mittel

  • Rechtliche Beratung und Ausarbeitung des Gesetzestexts
  • Politische Lobbyarbeit und Parlamentarierkontakte
  • Öffentlichkeitskampagne (Print, Digital, Social Media)
  • Informationsveranstaltungen in Hofläden und Gemeinden
  • Druckkosten Broschüren und Unterschriftenbogen
  • Dienstleistungen Dritter (Design, Web, PR)
  • Medienpräsenz und Pressearbeit
  • 🎉 Fest zur Feier des Inkrafttretens – wenn wir es schaffen!

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EmpfängerStreule Jonas Raphael
IBANCH21 0690 0057 0583 1020 2
Bankacrevis Bank AG
VermerkHofladen-Schutzgesetz
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Spende erfassen

🌿 Zweckbindung: Alle Mittel dienen ausschliesslich dem Inkrafttreten des Betriebsschutzgesetzes (BSchG) sowie damit verbundenen Massnahmen (Beratung, Kommunikation, Werbung, Dienstleistungen, Anlässe).

🔒 Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Keine Weitergabe an Dritte.

Offizieller Kanal

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Erhalten Sie Neuigkeiten direkt auf Ihr Handy – sobald etwas passiert im Gesetzgebungsverfahren.

Verbreitung

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Je mehr Menschen von diesem Gesetz erfahren, desto grösser der politische Druck. Teilen Sie die Initiative jetzt.

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Transparenz

Wer hinter der Initiative steht

Wir legen offen, wie mit Ihren Spenden umgegangen wird. Vertrauen ist die Grundlage – und wir hoffen, dass sich dem Unterstützerkomitee bald weitere Exponentinnen und Exponenten anschliessen.

🏛️

Rechtsform

Einzelinitiative von Jonas Streule, keine eingetragene Organisation. Mittel werden persönlich auf das unten angegebene Konto entgegengenommen.

💰

Mittelverwendung

Alle Spenden sind zweckgebunden für das Gesetzgebungsverfahren (siehe Liste oben). Auf Anfrage Einblick in die Verwendung.

✉️

Kontakt

Jonas Streule
[email protected]
078 649 19 45

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Gut zu wissen

Oft gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Hofladen-Schutzgesetz.